Gute Nachrichten für die von Überschuldung betroffenen Menschen im Kreis Ostholstein. Der Sozialausschuss des Kreises Ostholstein hat am Dienstag den 26.02.2019 mit den Stimmen der SPD-Fraktion einstimmig die Öffnung der kostenfreien Schuldnerberatung beschlossen.
Voraussetzung war bisher der Bezug einer staatlichen Grundsicherung. Dieses soll nun nicht mehr der Fall sein. Grund hierfür ist, dass gerade auch Überschuldung ein vormals gesichertes Beschäftigungsverhältnis gefährden kann. Bislang musste die betroffene Person erst ihren Arbeitsplatz verlieren, damit sie einen Anspruch auf eine kostenfreie Schuldnerberatung hatte. Diese Abwärtsspirale muss jedoch, auch nach Ansicht der SPD-Fraktion, bereits vor dem Verlust des Arbeitsplatzes gestoppt werden. Die Öffnung der kostenfreien Schuldnerberatung richtet sich daher vorrangig an Personen, für welche die Gefahr besteht, zukünftig dauerhaft auf staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein.
Wie wichtig diese Beratung ist, zeigt sich auch daran, dass der Zuschuss des Kreises für die Schuldnerberatungsstellen der AWO Schleswig-Holstein gGmbH und des Vereins pro Arbeit e.V. erst in diesem Jahr um 80.000 € auf 240.000 € angehoben wurde. Mit der weiteren Öffnung machen wir jetzt einen großen Schritt im Kampf gegen die Überschuldung, welche nach dem aktuellen SchuldnerAtlas in Ostholstein im Jahr 2018 immer noch 10,47 % betrug.
Hinsichtlich der genauen Umsetzung der zunächst bis zum 31.12.2019 befristeten Öffnung der kostenfreien Schuldnerberatung wird der Kreis Ostholstein nun Gespräche mit den Schuldnerberatungsstellen aufnehmen und den Sozialausschuss über die weitere Entwicklung des Beratungsbedarfs informieren. Hiervon wird auch abhängig sein, ob die SPD-Fraktion ihre Forderung nach einer unbefristeten Öffnung der kostenfreien Schuldnerberatung umsetzen können wird.