SPD-Kreistagsfraktion setzt erstes Wahlversprechen um

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Kostenfreie Schülerbeförderung bis Klasse 10

Die SPD Fraktion kämpft seit 15 Jahren für die Abschaffung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten. Seit 2003 hat die SPD den Antrag dazu immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt und jedes Mal wurde er im Kreistag abgelehnt.

Zur konstituierenden Sitzung des Kreistages im Mai 2018 wurde unser Basisantrag von 2003 dahingehend ergänzt, dass der Kreis sich nun auch mit 25 % an den Kosten der Schülermonatskarten für Oberstufen- und Vollzeitschüler sowie Auszubildende an den Berufsbildenden Schulen beteiligt (Plöner Modell).

Auf der Kreistagssitzung am 25. 9. 2018 wurde dem SPD Basis- Antrag endlich zugestimmt, so dass ab dem Schuljahr 2019/ 2020 keine Schülerbeförderungskosten mehr bis Klasse 10 bezahlt werden müssen und die Fahrt zu den Bildungseinrichtungen gebührenfrei ist. Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt und die Schülerbeförderungskosten gehören der Vergangenheit an. Sozial- und bildungspolitisch ist es der richtige Weg für unseren Kreis. Wir als SPD Kreistagsfraktion heißen das Bündnis Schwarz-Grün Willkommen bei der SPD!

Wir freuen uns, dass das Bündnis unseren Antrag auch mit unserer Ergänzung übernommen hat, d. h. es soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Schülerbeförderungskosten für die Oberstufen-, Vollzeitschüler und Azubis im Kreis spürbar gesenkt bzw. kostenfrei gestellt werden können.

Kooperationsvereinbarungen mit den fünf Gemeinschaftsschulen

Ein weiterer politischer Erfolg für die SPD sind die verbindlichen Kooperationsvereinbarungen mit den  5 Gemeinschaftsschulen im Umfeld von Eutin, auch dieser Antrag von uns wurde von den Kooperationspartnern im Kreistag übernommen.

Seit Jahren kämpfte die SPD dafür, dass der Numerus Clausus an dem Beruflichen Gymnasium Eutin aufgehoben wird. Immer wieder wurden SchülerInnen abgewiesen, im Schuljahr 2014/2015 waren es 241.

Jetzt haben alle SchülerInnen, bei denen die schulischen Aufnahmevoraussetzungen vorliegen, einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Berufliche Gymnasium in Eutin.

 

Burkhard Klinke