Das Berufliche Gymnasium Eutin hat bisher wegen angegebener Kapazitätsgründe Jahr für Jahr viele SchülerInnen abgewiesen, die sich dann notgedrungen anders orientieren mussten. Nach intensiven Bemühungen schon in der letzten Amtsperiode haben der Kreis als Schulträger und die Berufsschule jetzt ihre Ansichten hierzu endlich geändert, wobei natürlich auch die Genehmigung aus Kiel zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Pönitz eine Rolle spielt.
Nach einem Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung, Kultur und Sport in der letzten Sitzung wird das Berufliche Gymnasium Eutin – die Zustimmung des Kreistags und des Bildungsministeriums vorausgesetzt – mit den Gemeinschaftsschulen in Ahrensbök, Bad Schwartau, Malente, Eutin und Stockelsdorf sog. Verbindliche Vereinbarungen gem. § 43 Abs. 6 Schulgesetz abschließen. Danach müssen jetzt vordringlich alle Schülerinnen dieser Schulen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, in Eutin zugelassen werden. Eine gleiche Regelung gibt es bekanntermaßen bereits in der Region des Beruflichen Gymnasiums Oldenburg, so dass nun kreisweit alle SchülerInnen eine Schule mit der Oberstufe ihrer Wahl besuchen können. Auch hier hat sich unser beharrliches Handeln also ausgezahlt!
Durch einen „gezielten“ Antrag während der Sitzung konnten wir zudem erreichen, dass diese Regelung zwingend bereits zum nächsten Schuljahr 2018/2019 einzuführen ist, nachdem es zunächst noch zeitlich unverbindlich beschlossen werden sollte! Warum sich Schwarz-Grün in Ostholstein bei dieser lange überfälligen Abschaffung des leidigen Numerus Clausus am Beruflichen Gymnasium Eutin der Stimme enthalten hat, ist nicht nachzuvollziehen.