Die politische Wahlperiode von 2018- 2023 wird von der SPD Kreistagsfraktion mit Anträgen eingeläutet.
Nach der langen Sommerpause tagt am 20. 8. 2018 zum ersten Mal der neue Haupt- und Finanzausschuss.
Die SPD hat dazu folgenden Antrag eingereicht
Zukunft des Frauenhauses Ostholstein
Nach den bisherigen Ausschussberatungen, den Informationen über den Gleichstellungsbeirat, den Bericht der Gleichstellungsbeauftragten vom 19.7.2018 sowie weiteren Presseinformationen, aus jüngster Zeit unterliegt es keinem Zweifel, dass auch das Frauenhaus Ostholstein seine Aufgaben nicht mehr auch nur annähernd erfüllen kann. Nach einschlägigen Bedarfsberechnungen wären im Kontext mit anderen Einrichtungen bei einer derzeitigen Kapazität von 15 Plätzen mindestens 25 weitere Plätze im Frauenhaus vorzuhalten!
Im vergangenen Jahr musste das Frauenhaus 100 Frauen und 118 Kinder abweisen, so dass der Kreis seine familienpolitischen Aufgaben leider notgedrungen, fehlenden Kapazitäten geschuldet, nur eingeschränkt und damit bedauerlicherweise höchst unzulänglich wahrnehmen konnte.
Unser Frauenhaus platzt aus allen Nähten und die zunehmende Unterbringungsenge schafft dringlich zu vermeidende Probleme, mit denen die Wohngemeinschaften und deren Zusammenleben weiter belastet werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf!
Wir bitten daher um einen schriftlichen Bericht, über die dem Vernehmen nach im Kreis angedachten Pläne und Maßnahmen, um hier zu grundlegenden Verbesserungen insbesondere beim Platzangebot zu gelangen.
Dabei sollte auch auf die derzeitigen, leider in der Höhe und der Struktur allseits als unzureichend angesehenen, Finanzierungsangebote der Landesregierung zur finanziellen Förderung der Frauenhäuser eingegangen werden. Wie kann in diesem Zusammenhang der berechtigten Forderung der Kreise und anderer Kommunen Nachdruck verliehen werden, nicht nur Strukturveränderungen, sondern auch die überall im Lande notwendigen Kapazitätserweiterungen in die Landesförderung einzubeziehen?
Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport
hat die SPD folgenden Antrag eingereicht:
„Kooperationsvereinbarung des Beruflichen Gymnasiums Eutin gem. § 43 Abs.6 SchulG“
Hierzu wird im Kontext der Fragestellungen des Fraktionsvorsitzenden und der Antworten der Verwaltung in der Sitzung am 18. 5.2017 zunächst ein schriftlicher Bericht über die derzeitige „Bewerberlage“ am Beruflichen Gymnasium in Eutin zu Beginn des aktuellen Schuljahres erbeten.
Konkret: Zahl der Aufnahmebewerbungen – Zulassungen – Warteliste – Finale Situation –
Die in den Vorjahren jeweils auf Null und damit vollständig „abgearbeiteten Nachrücklisten“ stellen keinen seriösen Indikator für eine akzeptable Problemlösung dar; dieses schon deswegen, weil die zunächst abgewiesenen SchülerInnen bis zum 18. Lebensjahr ihrer Schulpflicht nachzukommen und sich deswegen gezwungenermaßen irgendwie anders zu orientieren haben.
Ergänzend bitten wir auch um eine Einschätzung, ob und inwieweit sich der zwischenzeitlich flächendeckend für alle Formen der Sekundarstufe II eingeführt G9 Verlauf voraussichtlich auf die Beruflichen Gymnasien auswirken wird. Anzustreben ist, dass nach der erfolgreichen Regelung in Oldenburg auch in Eutin der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen nach § 43 Abs. 6 SchulG möglich wird, um interessierten SchülerInnen in Ostholstein insgesamt eine planbare Perspektive für den Besuch der Beruflichen Gymnasien des Kreises zu geben.
Wenn in den vergangenen Schuljahren jeweils in mehreren Klassenstärken aufnahmeberechtigten Schülerinnen und Schüler wegen vornehmlich räumlicher Engpässe die Aufnahme versagt wurde, hat der Kreis als Schulträger hier seine Schularbeiten letztendlich nicht gemacht! Die von unserer Fraktion zur Lösung des Problems im Sinne der SchülerInnen jeweils angestoßenen Diskussionen und Bemühungen sind leider immer wieder nicht lösungsorientiert sondern hinausschiebend behandelt worden. Dieses ist mit der grundsätzlichen Schulträgerpflicht, kontinuierliche Beschulungs-Nachfragen zu realisieren, sogar selbstverpflichtend postuliert im Produktionsblatt 2018 Ziff.5.10.03 „Schülerinnen und Schülern den Zugang zu den Beruflichen Schulen ermöglichen“, nun wirklich nicht in Einklang zu bringen!
Fakt ist, dass es sich beim Umgang mit den in Rede stehenden Aufnahmekapazitäts-Problemen um eine pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit handelt, die durch den Landrat nicht weiter sich selbst bzw. der Schulleitung überlassen, sondern einer alsbaldigen Entscheidung zugeführt werden sollte.
Dazu wird die SPD-Fraktion auf der Grundlage des Berichts gegebenenfalls notwendige Anträge stellen.
Ein weiterer Antrag: Das Herzblutthema der SPD Fraktion seit 2003:
Die Schülerbeförderungskosten – Neuregelung der Finanzierung
Der Jugendhilfeausschuss unter der Vorsitzenden von der SPD Fraktion Gabriele Freitag-Ehler tagt am 4. 9. 2018.
Der SPD-Antrag:
Erweiterung von Leistungen im Rahmen der Kindertagespflege
Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -Väter ist auch in Ostholstein ein wichtiger Teil der frühkindlichen Betreuung und Bildung den es weiter auszubauen gilt. Hierzu ist allerdings aktuell festzustellen, dass die dafür gewährten Leistungen nach unserer Kreissatzung wesentlich hinter denen in den benachbarten und anderen Kreisen und auch Lübecks zurückbleiben. Dieses gilt insbesondere bei Entgelten für Urlaubs- und Krankheitstage sowie für die Übernahme notwendiger oder wünschenswerten Fortbildungskosten, was nach unserer Satzung ausdrücklich bisher nicht vorgesehen ist.
Aus einsichtigen Gründen gilt es daher dringend, hier notwendige Verbesserungen herbeizuführen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt daher:
- Der Landrat wird gebeten, zur nächsten Sitzung eine Aufstellung zu erarbeiten, aus der die divergierenden Leistungen für Aufwendungen in der Kindertagespflege, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Vorbemerkung, im Vergleich zu Lübeck und den Nachbarkreisen dargestellt werden.
- Darauf aufbauend wird um konkrete Vorschläge für notwendige Leistungsverbesserungen im Rahmen der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Ostholstein zur Erörterung im Ausschuss und zur Beschlussempfehlung an den Kreistag gebeten.
- In diesem Zusammenhang wird ergänzend auch darum gebeten, die in der Kreissatzung derzeit festgelegten Kostenbeteiligungen der Eltern einer entsprechenden vergleichenden Betrachtung zu unterziehen, um gegebenenfalls auch hier finanzielle Hürden bei der Inanspruchnahme dieser gesellschaftspolitisch so wertvollen Maßnahmen weiter abzubauen.
Gleiches gilt auch für die Sozialstaffelregelungen des Kreises.
Ein weitere TOP wird sein:
Die KIGA Situation im Kreis Ostholstein
Die Fraktion möchte dazu von der Verwaltung einen Sachstandsbericht : u. a. Krippenplätze, Wartelisten im Kreis Ostholstein.