CDU Fraktion gibt Falschinformation zum Finanzausgleichsgesetz (FAG)

Pressemitteilung

„Die SPD Kreistagsfraktion hatte sich für das sozialgerechte und transparente kommunale Finanzausgleichsgesetz (FAG) ausgesprochen, denn das Herzstück ist die sozialpolitische Komponente, danach sollen starke Schultern mehr tragen und schwächeren wird geholfen. Deshalb hatte die SPD Fraktion klar –NEIN – zum Klageverfahren des Kreises gesagt, wollte aber, dass die Rechtmäßigkeit überprüft wird und stimmte deshalb dem Klageverfahren zu“, das war 2015 in den verschiedenen Ausschüssen des Kreises und im Kreistag, führt der SPD Fraktionsvorsitzende Klinke nochmals in Richtung CDU aus.

Der CDU Fraktions-, Hauptausschussvorsitzende und stellvertretende Landrat Timo Gaarz sollte sich von seinem Schnellschuss und seiner Falschmeldung zum FAG nachträglich distanzieren und sein Erinnerungsvermögen auffrischen, indem er die Beschlüsse in den Niederschriften dazu nachliest.

Vielmehr ist es richtig, dass auch die SPD Fraktion im Kreistag der Verfassungsbe-schwerde zugestimmt hat.

Die Koalition in Kiel hat nach über 45 Jahren die Reform zum Finanzausgleichgesetz auf den Weg gebracht. 20 Monate lang wurde diskutiert und es fanden 31 ergebnis-offene Dialogprozesse statt. 2013 erblickte das Gutachten zum FAG das Licht der Öffentlich- keit und es gab Jubel und Missfallen. Von der Presse kam nur Positives, wie: Die Reform des FAGs in Schleswig-Holstein war überfällig.

Die FAG – Reform war richtig und nötig und wurde in ihren wesentlichen Bestandteilen bestätigt. Das Urteil zeigt, dass die Reform grundsätzlich verfassungskonform ist.

Die Aspekte, in denen das Landesverfassungsgericht Änderungsbedarf sieht, werden in dem vorgegebenen Zeitfenster bis 2020 nachgebessert.

Das Urteil wird unterschiedlich interpretiert, aber das Landesverfassungsgericht hat die Reform des kommunalen Finanzausgleichs in seinen Kernelementen bestätigt.

Der von der CDU erhobene Vorwurf, dass mit dem eingeführten Soziallastenausgleich und der stärkeren Berücksichtigung der Aufgaben der zentralen Orte die Koalition in Kiel die Verteilung einseitig zu Gunsten der Städte und zu Lasten des ländlichen Raumes manipuliert hätte, wurde zurückgewiesen. So heißt es in der Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichtes: “Insbesondere werden hierdurch die Kreise nicht im Verhältnis zu den kreisfreien Städten benachteiligt.“

Klinke: “Ich fordere die CDU Fraktion auf, keine weiteren „Fake-News“ zu veröffentlichen und hoffe und wünsche mir, es war ein einmaliger Ausrutscher.“

Burkhard Klinke
SPD Fraktionsvorsitzender