Landesregierung muss Kirche mit in ihre Kürzungsliste aufnehmen.
Wenn die CDU/FDP Landesregierung überall spart und kürzt, muss auch die Kirche mit einbezogen werden. Die millionenschweren Landeszuschüsse an die Kirche sind der größte Haushaltsposten im Kulturhaushalt des Landes. Jährlich zahlt das Land mehr als 12 Mio. € Steuergelder im Jahr an die Kirchen.
Der Kirchenvertrag, in dem die Zahlungen seit 1957 geregelt sind, sind angesichts der sinkenden Zahl von Kirchenmitgliedern überholt und nicht mehr zeitgemäß.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Ergebnisbericht 2010 festgestellt:
„Die Staatsleistungen an die Nordelbische Kirche sind nicht gekürzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Staatsleistungen muss geändert werden.
Seit 1957 ist der Schleswig-Holsteinische Kirchenvertrag nicht an grundlegend veränderte Verhältnisse angepasst worden. Dazu gehören die Errichtung der Nordelbischen Kirche, die rückläufige Bindung der Bevölkerung an die Kirchen und die desolate Haushaltslage des Landes.(nur noch 47% der Bevölkerung in Schleswig-Holstein und Hamburg sind Mitglieder der Nordelbischen Kirche) Auch Staatsleistungen an die Kirchen müssen zur Haushaltskonsolidierung des Landes beitragen.“
Klinke:“Die schwarz-gelbe Landesregierung hat vollmundig angekündigt, dass alle Bereiche auf den Prüfstand kommen und es die größte Sparoperation des Landes Schleswig-Holstein werden soll. Alle Bereiche sind davon betroffen u. a. die Halbierung des Blindesgeldes, die Schülerbeförderungskosten wieder den Familien aufzubürden, Wiedereinführung von Gebühren für das 3. Kita-Jahr, drastischer Abbau von Studienplätzen, Privatisierung der Universitätsklinik, Medizinstudium in Lübeck abziehen…… .Wenn überall der Rotsift angesetzt wird, muss die Landesregierung diesen Stift auch bei der Kirche ansetzen.“
Schleswig-Holstein zahlt jährlich rund 12 Mill. € aus der Landeskasse an die Nordelbische und katholische Kirche,das sind etwa 4,--€ , die jeder Einwohner zuschießt, zu den Kosten für die Besoldung und Alterversorgungen von Pastoren in der Kirche.
Klinke abschließend: „Die gravierenden sozialen, bildungspolitischen und kulturellen Einschnitte der Landesregierung machen es nötig, dass auch finanzielle Kürzungen bei der Kirche erfolgen müssen d. h. die jährlichen Zuschüsse müssen erheblich reduziert werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Gelder dann in Richtung Medizinische Hochschule Lübeck und in die Kindergärten fließen oder die Eltern dann keine Schülerbeförderungskosten zahlen müssen und die Halbierung des Blindengeldes wieder aufgehoben wird.
Der Kirchen-Staatsvertrag von 1957 passt nicht mehr in das heutige Zeitbild und muss dringend reformiert werden, auch die Kirche muss ihren Sparbeitrag leisten.“
Burkhard Klinke
SPD Fraktionsvorsitzender