Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Kreispolitik

Die Schwangerenberatungsstellen im Kreis Ostholstein, die Teilnehmerinnen des Frauenpolitischen Arbeitskreises und Unterzeichnerinnen der Unterschriftenliste fordern den Kreistag auf, für Personen mit geringem Einkommen die Übernahme von Verhütungsmittelkosten durch einen Verhütungsmittelfonds sicherzustellen.

Die Schwangerenberatungsstellen im Kreis Ostholstein (Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein gGmbH, Sozialdienst katholischer Frauen Eutin e.V., Notruf Ostholstein e.V.), Teilnehmerinnen des Frauenpolitischen Arbeitskreises (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Ev.
Frauenwerk Ostholstein, Familienbildungsstätte Eutin, Frauenhaus Ostholstein, Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Ostholstein, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Eutin e.V., Frauenpolitische Vertreterinnen aus Kreistagsfraktionen) sowie weitere Unterzeichner/innen dieser Unterschriftenliste fordern den Kreistag auf, für Personen mit geringem Einkommen die Übernahme von Verhütungsmittelkosten durch einen Verhütungsmittelfonds sicherzustellen. Im Weiteren soll auf eine Regelung auf Bundesebene hingewirkt werden.
Hintergrund: Am 1.03.2010 hat der Sozialausschuss ausführlich über die Notwendigkeit eines kommunalen Verhütungsmittelfonds beraten und die Verwaltung beauftragt, die effektive und kostengünstige Umsetzung des Flensburger Modells im Kreis Ostholstein zu prüfen. Am 31.05.2010 lag eine Verwaltungsvorlage vor, die aufzeigte, dass ein solches Modellprojekt schnell und ohne allzu großen Aufwand in den vorhandenen Beratungsstrukturen umsetzbar ist. Obwohl es für die veranschlagten Kosten in 2010 einen Deckungsvorschlag gab, wurde keine positive Beschlussempfehlung für den Kreistag gegeben.
In Deutschland ist das Menschenrecht auf Familienplanung insbesondere durch die Harz IV Reform und seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) 2004 nicht mehr für alle Frauen und Paare garantiert. ALG II- und Sozialgeld-BezieherInnen können Verhütungsmittel nicht von ihrem Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (monatlich 359 €, davon 14 € für Gesundheitsvorsorge) finanzieren und erhalten seit Inkrafttreten des GMG keine Hilfe für Verhütungsmittel mehr. Häufig stehen auch andere gering verdienende Frauen und Paare vor einem ähnlichen Problem.
Sexuelle und reproduktive Rechte zählen seit der Kairo-Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung im Jahr 1994 zu den Menschenrechten. Dies wurde durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Europarat bekräftigt. Die Bundesregierung hat die Unterstützung dieses Konzeptes bestätigt.
Die Möglichkeit zur Verhütung von Schwangerschaften, d.h. die selbstbestimmte Entscheidung über Zeitpunkt und Anzahl von Kindern, ist eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der reproduktiven Gesundheit und muss allen Frauen und Paaren im reproduktiven Alter zur Verfügung stehen. Ist dies nicht gewährleistet, werden die Rechte von Frauen und Männern eingeschränkt. Es ist daher eine öffentliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln nicht aus finanziellen Gründen behindert wird.
Einzelne Bundesländer und Kommunen (z.B. Kreis Stormarn, Städte Flensburg und Lübeck) übernehmen deshalb die Kosten für Verhütungsmittel. Bundesweit existiert ein Flickenteppich an Regelungen, allerdings ohne Rechtsanspruch. Es ist an der Zeit, durch gesetzliche Bestimmungen verlässliche Angebote bereit zu stellen. Solange keine bundeseinheitliche Regelung erfolgt ist, brauchen wir – zeitlich befristet – eine kommunale Lösung für den Kreis Ostholstein.
Die sozialen Belange von Frauen in Notsituationen müssen endlich ernst genommen werden, indem der Kreis OH die Verantwortung übernimmt und einen kommunalen Verhütungsmittelfonds einrichtet.

 
 

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